Bei der Frage nach der Versicherungssumme spielt es natürlich eine Rolle, wie wahrscheinlich ein extremer Schadensfall ist: Wenn Ihre Katze ein Wohnungstiger ist, besteht ein wesentlich geringeres Risiko als bei einem abenteuerlustigen Freigänger. Eine Haftpflichtversicherung sollte jedoch eine Summe von mindestens fünf Millionen Euro abdecken, so die Ansicht von Versicherungsexperten.
Diese gewaltige Summe verschlägt einem zunächst natürlich die Sprache, erklärt sich aber aus dem denkbar ungünstigsten Szenario: Stellen Sie sich vor, die Katze läuft über die Straße, verursacht einen Unfall mit einem Lkw. Der rast daraufhin in ein Gebäude, mehrere Menschen werden verletzt und das Haus ist fortan einsturzgefährdet. Sachschäden, Regressansprüche der Krankenkassen für Behandlungskosten, Gerichtskosten, Schmerzensgeldforderungen, gegebenenfalls Invalidenrenten und dergleichen summieren sich leicht auf einen enormen Betrag, für den Sie mit Ihrem aktuellen und künftigen Vermögen haftbar wären.
So unwahrscheinlich das Eintreten eines solchen Schadenfalls ist – eine Haftpflichtversicherung würde hier einspringen. Der wichtigste Punkt: Die Katze muss im Versicherungsvertrag als potenzieller Auslöser von Haftungsfällen aufgenommen sein; achten Sie auf entsprechende Vereinbarungen Ihres Privathaftpflicht-Vertrages.
Werfen Sie zudem einen sorgfältigen Blick auf Obergrenzen der Haftungssumme und Ausschlussklauseln, zum Beispiel bei Fahrlässigkeit. So kann eine Versicherung beispielsweise Limits bei den oben erwähnten Mietsachschäden setzen, etwa wenn der Katze der Zugang zu gefährdeten Stellen nicht verwehrt oder sie an der Beschädigung nicht gehindert wurde.