Im EU-Ausland muss der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem zu erkennen ist, dass Ihr Hund alle notwendigen Impfungen bekommen hat. Anhand eines Mikrochips ist Ihr Hund eindeutig dem Ausweis zuzuordnen. Einige Länder verlangen bei der Einreise mit Hund einen Tollwut-Antikörpernachweis, einen sogenannten Titer-Test.
Die Einreisebestimmungen und Vorschriften vor Ort sind von Land zu Land unterschiedlich. So dürfen in die Schweiz keine kupierten Hunde einreisen, nach Dänemark oder Frankreich keine als gefährlich eingestufte Hunderassen. In Italien müssen Sie Maulkorb und Leine immer dabei haben und in Spanien und Portugal dürfen Hunde nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln mitfahren. In einigen Regionen Spaniens gehen die Restriktionen weit, so dass Hunde nicht auf Promenaden mitgeführt werden dürfen. Sie sind keine gern gesehen Gäste in Restaurants (auch nicht auf Außenterrassen), in öffentlichen Gebäuden und an Strände. Selbst Wanderregionen sind ihnen teilweise verwehrt, wenn diese beispielsweise in Nationalparks liegen.
Bedenken Sie auch, dass Sie mit Ihrem Hund nach Deutschland wieder einreisen möchten – vielleicht aus einem Nicht-EU-Land? Daher müssen Sie auch die Wiedereinreisebestimmungen beachten. Es gilt also, für jedes Reiseziel eine ausreichende Recherche hinsichtlich Hundefreundlichkeit und der Einreisebestimmungen durchzuführen. Lesen Sie dazu auch den Fressnapf Ratgeber „Einreisebestimmungen für Hunde in EU Länder”.
Ein Tipp: Kaum eine andere Urlaubsregion ist so hundefreundlich wie Bayern.