Nach bestandenen Gehorsamsübungen geht es für Sie beide weiter in die letzte Prüfungsrunde, die außerhalb des Hundetrainingsplatzes fortgesetzt wird. Die Abschlussübungen werden an belebten öffentlichen Plätzen – Bahnhöfe, Parkplätze, Parkanlagen etc. – absolviert.
Wie bereits beim ersten Prüfungsteil geht es auch hier um die Beurteilung des Wesens Ihres Hundes, dieses Mal jedoch unter möglichst realen Bedingungen. Dabei werden Übungen, die Sie im zweiten Prüfungsteil vorgeführt haben, nun auf ihre alltägliche Tauglichkeit geprüft. Wie verhält sich Ihr Hund, wenn er an schreienden, hektischen Kindern oder ruppigen Fahrradfahrern vorbei geht? Können Sie Ihren Hund problemlos angebunden zurücklassen, während fremde Menschen ihn passieren? Diese und ähnliche Übungen stellen den schwierigsten Teil dieses Prüfungstests dar.
Bei allen Aufgaben dieser Abschlussphase beurteilt ein Leistungsrichter die sogenannte Unbefangenheit Ihres Hundes, sein Wesen und Verhalten, mit. Gleichwohl darf Ihr Hund an keiner Stelle der Prüfungen an der Leine ziehen, noch darf er von Ihnen gezogen oder gar angeschrien werden.
Nach erfolgreicher Absolvierung dieses Prüfungsteils haben Sie und Ihr Vierbeiner es geschafft! Den Abschluss der Begleithundeprüfung bildet ein klärendes Gespräch mit den Leistungsrichtern. Dabei wird Ihnen die schriftliche Bestätigung des Bestehens der Begleithundeprüfung ausgehändigt.